Rente auf Grund Erwerbsminderung
Geschrieben von Admin • Samstag, 27. Mai 2006 • Kategorie: gesetzliche RenteUnter Erwerbsminderung versteht man die teilweise oder volle Erwerbsminderung eines Arbeitnehmers.
Unter Erwerbsminderung versteht man die teilweise oder volle Erwerbsminderung eines Arbeitnehmers.
Mit den Gesetz soll die Finanzierung der Insolvenzsicherung von ((Betriebsrente))n über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt werden. Der PSVaG ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen ((Altersversorgung)). Er zahlt im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern.
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