Pflegezeit

Geschrieben von Admin • Sonntag, 7. Dezember 2008 • Kategorie: Pflegeversicherung

Fast ein halbes Jahr ist es her, dass die Pflegezeit für nahe Angehörige im Juli 2008 eingefürt wurde. Diese ermöglicht es Sonderurlaub zu nehmen, um Angehörige zu pflegen. 

Bei der Regelung gibt es zwei Varianten:

1. Die kurzzeitige Pflegezeit bis zu 10 Tagen, die ein arbeitnehmer direkt nehmen kann und worüber er den Arbeitgeber direkt informieren muss. Der Arbeitgeber kann diese Pflegezeit nicht verweigern, unabhängig der Größe des Betriebes.

2. Die Pflegezeit bis zu 6 Monaten für Arbeitnehmer die in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeiten. Sie muss spätestens 10 Tage vor Beginn dem Arbeitgeber schriftlich gemeldet werden.

Bei der Pfegezeit gibt es viel zu berücksichten wie beispielsweise wer welche Sozialversicherung zahlt. Deutsche-Versicherungen .info bietet in einem Beitrag eine größere Übersicht über die Pfegezeit.


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