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Neue Altersgrenze

0.3% Abschlag von der ((Rente)) mussten ((Rentner)) geschätzt für jeden Monat in Kauf nehmen wenn er vorzeitig beispielsweise mit 60 statt mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen. In welcher Höhe erklärte Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der ((Deutsche Rentenversicherung)) Bund in einer Pressemeldung am 28.2.06: "Aber man musste für jeden Monat, den man früher in Rente ging, Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent des Rentenzahlbetrages in Kauf nehmen. Wer also den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 60 Jahren wählte, musste dies mit einem maximalen ((Rentenabschlag)) von 18 Prozent bezahlen." Ab 1.2006 sei für diese ((Altersrente)) die ((Altersgrenze)) in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben worden. So könne, wer Januar 1946 als Geburtsdatum hat jetzt frühestens mit 60 Jahren und einem Monat diese Rente erhalten; in 02.1946 geboren mit 60 Jahren und zwei Monaten usw. Somit sei die Rente mit 60 unter normalen Umständen nicht mehr möglich. Grundsätzlich gälte, dass Versicherungsnehmer geboren zwischen 12.1948 und 12.1951 wegen ((Arbeitslosigkeit)) oder nach ((Altersteilzeitarbeit)) frühestens mit 63 Jahren die Altersrente in Anspruch nehmen können. "Diese Versicherrungsnehmern können dann weiterhin mit dem 60. Lebensjahr, allerdings dann mit Abschlägen, die ((Rente)) in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 bereits eine Kündigung vorlag." Weiterhin hieß es, dass es noch weitere Vertrauensschutzregelungen geben würde, über die man sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren sollte, allerdings hätten diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind keinen Anspruch mehr.

Geschrieben von Admin • 2006-12-27