Warning: fopen(/var/kunden/webs/pure3/renten//aktuell/templates_c/staticpage_pagelist.dat) [function.fopen]: failed to open stream: Permission denied in /var/kunden/webs/pure3/renten/aktuell/plugins/serendipity_event_staticpage/serendipity_event_staticpage.php on line 925

Warning: fwrite(): supplied argument is not a valid stream resource in /var/kunden/webs/pure3/renten/aktuell/plugins/serendipity_event_staticpage/serendipity_event_staticpage.php on line 926

Warning: fclose(): supplied argument is not a valid stream resource in /var/kunden/webs/pure3/renten/aktuell/plugins/serendipity_event_staticpage/serendipity_event_staticpage.php on line 927
Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der ((Sozialversicherung)) und wurde in der Bundesrepublik am 1.1.1995 mit dem Zweck, die anfallenden Kosten für die Krankenpflege bei einer längeren Krankheit zu decken eingeführt. Von diesem Tage an gab es eine ((Betragspflicht)).

Grundlage bildet das ((Pflegeversicherungsgesetz)). Träger der Sozialen Pflegeversicherung sind die ((Pflegekassen)). Die gesetzlichen ((Krankenkassen)) nehmen die Aufgaben der Pflegekassen wahr. Seit dem 1.4.1995 können Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden. Wie hoch diese Leistungen sind hängt maßgeblich von der eingeführten ((Pflegestufe)) der Person ab in die sie von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der ((Krankenversicherung)) eingestuft wurde. Es gibt 3 Pfegestufen wobei Stufe III die schwerste Pflegebedürftigkeit attestiert. Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, muss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Diesen können Sie sich von den ((Krankenkassen)) zuschicken lassen.
Bis auf eine Ausnahme im Freistaat Sachsen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 1,7% vom Bruttogehalt. Viele gehen jedoch davon aus, dass es in Kürze Beitragserhöhungen geben wird, da auf Grund demografischer Entwicklung die Rücklagen vermutlich im Jahre 2007 aufgezehrt sind. Ob unter diesen Vorzeichen das Ziel der ((Bundesregierung)), die Beiträge bis 2015 stabil zu halten erreicht werden kann, bleibt fraglich. Seit dem 1.4.2004 zahlen Empfänger einer ((Rente)) aus der gesetzlichen Rentenversicherung ihre Beiträge alleine. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung seit 1.1.2005 einen um 0,25% höheren Beitrag zahlen.

Geschrieben von Admin • 2006-12-13